Dabei muss für jedes Programm entschieden werden, ob die Beteiligung der ENP-Partnerstaaten von diesen selbst finanziert werden
soll, wie dies bei Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums der Fall ist, oder ob sie aus dem Gemeinschaftshaushalt (d.h. entwed
er nach Maßgabe der entsprechenden Rechtsgrundlage aus der Mittelausstattung des jeweiligen
Programms oder mit eigens bereitgestellten Mitteln des Europäischen Nachbarschafts
...[+++]- und Partnerschaftsinstruments [ENPI]) zu finanzieren ist.