In dieser in Absatz 1 genannten Ordnung wird wenigstens vorgesehen,
in welchem Maße und unter welchen Bedingungen eine Ausgabe
, die von einem der Mitglieder des Verwaltungsorgans bei der Ausübung seines Amtes eingegangen wird, von der öffentlichen Einrichtung zurück erstattet werden kann, sowie die Tatsache, dass ein jede
s seiner Mitglieder einen jährlichen Bericht zu erstellen hat, in dem es die Ausgaben verzeichnet, die es bei de
...[+++]r Ausübung seines Amtes eingegangen ist".