In der Erwägung, dass es sich für die Wallonische Region und die betroffenen Betriebe aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die Planung der vorgesehenen Investitionen als zwingend notwendig erweist, dass eine Reg
elung verabschiedet wird, aufgrund derer die betroffenen Betriebe nach dem 31. Dezember 2013 weitere finanzielle Anreize in Anspruch nehmen können,
und durch die ihnen mitgeteilt wird, welche zusätzl
ichen regionalen Beihilfen ...[+++]lass=yellow1> während dieses Verlängerungszeitraums gewährt werden;