Diese Klausel ist eine tragende Säule der nachhaltigen Fischereiabkommen und sie sollte nicht nur beibehalten, sondern vereinheitlicht werden. Damit in Zusammenhang steht das von der Kommission so bezeichnete „missbräuchliche Umflaggen“, das in dem Arbeitsdokument erörtert wurde und untersagt werden muss.
In verband hiermee staat het concept van wat de Commissie "onrechtmatige omvlagging" noemt. Dit concept wordt in het werkdocument besproken en moet worden verboden.