(q) die Arbeit begrüßen, die die
Ko-Vorsitzenden der Minsker OSZE-Gruppe und die Parteien geleistet haben, um Fortschritte in der Einigung über die Grundsätze zu erzielen, und zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit aufrufen; betonen, dass sowohl Aserbaidschan als auch Armenien angemessene Maßnahmen ergreifen sollten, um zu gewährleisten, dass alle Entscheidungen, die im Rahmen der Minsker Gruppe getroffen werden und zur Erarbeitung und Konsolidierung einer friedlichen Lösung des Bergkarabach-Konflikts dienen, vollständig und zeitnah umgesetzt werden; eine direkte und aktivere Beteiligung der EU in der Minsker Gruppe in der Erwägung zi
...[+++]ehen;