12. ist der Ansicht, dass die von der Kommission bereitgestellten Mittel für die Gesundheitsversorgung und folglich die Förderung der Gesundheit von Frauen und Mädchen im Hinblick auf ihre Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungspolitik unzureichend sind, und betont die Notwendigkeit, weitere Fördermittel im Rahmen der Instrumente der Außenhilfe für Frauengesundheitsprogramme bereitzustellen; stellt fest, dass dem Sonderbericht des Rechnungshofs über die Entwicklungshilfe der EU für die Gesundheitsversorgung in Afrika (Januar 2009) zufolge die anteiligen Fördermittel für den Gesundheitssektor in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, bezogen auf die gesamte Entwicklungshilfe der EU im Gesundheitsbereich, seit dem Jahr 2000 unverä
...[+++]ndert geblieben sind, während in der MEZ-Anzeigetafel 2007 noch eine sehr hohe Müttersterblichkeit in den Ländern südlich der Sahara ermittelt wurde;