79. betont, dass zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und der Legitimität des UNHRC alle seine Mitglieder in Fragen der Menschenrechte höchste Standards einhalten und ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen müssen; vertritt die A
uffassung, dass die Menschenrechte in allen internationalen Foren gefördert, weiterentwickelt und gefestigt werden müssen; fordert die Kommission auf, öffentlich über ihre Tätigkeiten und Maßnahmen zu berichten, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Menschenrechtsagenda voranzubringen und Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit von internationalen Organisationen wie der WTO und der Weltbank (IBRD, IFC, M
...[+++]IGA) im Bereich der Menschenrechte zu stärken;