3. ist der Auffassung, dass es in Anbetracht der großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Fischereien von größter Bedeutung ist, dass die Befischungsvorschriften maßgeschneidert sind, damit in jeder einz
elnen Fischerei die Menge der zurückgeworfenen Fische erheblich reduziert werden kann; ist jedoch der Meinung, dass die Beifangquoten keinesfalls 25 % übersteigen dürfen, un
d schlägt vor, dass automatisch ein Fangverbot in Kraft treten sollte, wenn bei einer Fischart diese Beifang
quote überschritten ...[+++]wird;