− Ich will dies doch zum Anlass nehmen, zu einem Punkt etwas zu sagen, den wir heute Mittag bei den Stimmerklärungen hatten und jetzt auch bei dem „Catch-the-eye“-Verfahren haben: Die Geschäftsordnung sieht vor, dass nach Beginn der Stimmerklärungen und nach Beginn des „Catch-the-eye“-Verfahrens eigentlich keine Meldungen mehr zulässig sind.
Volgens het Reglement worden geen verzoeken meer gehonoreerd zodra de stemverklaringen of de “catch-the-eye”-procedure zijn begonnen.