ist ein Lieferant, wenn das Etikett ohne neue Skala und das Etikett mit neuer Skala unterschiedliche Prüfungen des Modells erfordern, von der Verpflichtung, für Einheiten, die vor dem Viermonatszeitraum
in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, ein Etikett mit neuer Skala bereitzustellen, befreit, sofern kein
e zu demselben oder gleichwertigen Modellen gehörenden Einheiten nach dem Beginn des Viermonatszeitraums
in Verkehr gebracht oder in Betrie ...[+++]b genommen werden.