Wie bereits erwähnt, hand
elt es sich bei den meisten EU-Herstellern von Verbindungselemen
ten um kleine, wenn nicht sogar Kleinstunternehmen (Familienbetriebe), deren Mittel,
einschließlich der finanziellen und der personellen Mittel, normalerweise begrenzt sind, die in der Regel keinen nationalen oder EU-Verbänden angehören, die sie während der Untersuchung vertreten könnten, und die ferner, wie oft bei KMU, keine Mittel haben, um
...[+++]auf das Handelsrecht spezialisierte Anwälte und Wirtschaftsprüfer einzuschalten.