Wird die Kündigung vom Angestel
lten ausgesprochen, werden die Kündigungsfristen wie folgt festgelegt: - fünfundvierzig Tage für Angestellte, die seit weniger als fünf Jahren angestellt sind, - neunzig Tage für Angestellte, die seit fünf Jahren bis unter zehn Jahren angestellt sind, - hundertfünfunddreißig Tage für An
gestellte, die seit mindestens zehn Jahren angestellt sind, - hundertachtzig Tage für Angestellte, die seit
fünfzehn Jahren und mehr angestell ...[+++]t sind, insofern ihre jährliche Entlohnung 32.200 EUR übersteigt.