Wenn wir also mit diesem Vorschlag schon diejenigen, die in einem bestimmten Gebiet Fischerei betreiben wollen, zu einer Vo
rabuntersuchung der Meeresböden und der Risiken für diese Meeresböden verpflichten, dann sollten diese Studien meiner Meinung nach alle Tiefenbereiche von 800 bis 1100 oder 1500 Meter er
...[+++]fassen. Folglich besteht keine Notwendigkeit, sich eindeutig auf 1000 Meter festzulegen, weil da schon anderweitiger Schutz besteht.