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ies sollte jedoch nicht dazu führen, dass die notwendige Gewährleistung ausreichender Kapazitäten für den Verlustausgleich und die Rekapitalisierung durch die Herabschreibung und Umwandlung berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeit
en geschmälert oder ersetzt wird, und bedeutet auch nicht, dass der Abwi
cklungsfinanzierungsmechanismus für diese Zwecke auf eine Weise, die nicht im Einklang mit den Grundsätzen für die Nutzung des Abwic
...[+++]klungsfinanzierungsmechanismus gemäß Artikel 44 der Richtlinie 2014/59/EU steht, angewandt werden sollte, da der Mechanismus ausschließlich in dem unbedingt erforderlichen Maß einzusetzen ist.