12. ermahnt die Mitgliedstaaten, bei diesen Themenbereichen einen „Gemeinschaftsansatz” beizubehalten
, mit dem derartige Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene besser abgestimmt und die gegen die Gemeinschaft ge
richteten Maßnahmen zahlenmäßig dadurch verringert werden könnten, dass auf politischer wie auf technischer Ebene auf WTO-Mitglieder, die handelspolitische Schutzmaßnahmen in Erwägung ziehen, beständig Druck ausgeübt wird und sie für das Thema sensibilisiert werden; vertritt jedoch die Auffassung, dass „Gemeinschaftsmaßnahmen“ kein
...[+++]Vorwand für die Unterstützung unlauterer Handelspraktiken einzelner Mitgliedstaaten sein dürfen;