Aus einer Gegenüberstellung
der Optionen ergab sich, dass i) die gesteckten Ziele sich eher mit verbindlichen als mit
nicht verbindlichen Maßnahmen erreichen lassen, dass ii) Maßnahmen, die gleichermaßen auf Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, d. h. auf geschäftsführende und nicht geschäftsführende Direktoren, abzielen, wirksamer sind als Maßnahmen, die sich
nur an eine Gruppe wenden, und dass iii) verbindliche Maßnahmen für di
...[+++]e Gesellschaft und die Wirtschaft vorteilhafter sind als nicht verbindliche Maßnahmen.