(15) Zentralverwahrer und andere Marktinfr
astrukturen sollten Maßnahmen zur Vermeidung gescheiterter
Abwicklungen und zum Vorgehen dagegen ergreifen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass solche Regeln in der Europäischen Union einheitlich und unmittelbar angewandt werden. Insbesondere sollten Zentralverwahrer und andere Marktinfrastrukturen verpflichtet werden, Verfahren einzurichten, die es ihnen ermöglichen, einen Teilnehmer, der systematisch gescheiterte Abwicklungen verursacht, zu suspendieren und seine Identität bekanntzugeben, sofern dieser Teilnehmer Gelegenheit h
...[+++]atte, Stellung zu nehmen, bevor eine solche Entscheidung ergeht.