35. weist darauf hin, dass der Verkehr der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen ist, und fordert nachdrücklich, dass zur Senkung der verkehrsbedingten Emissi
onen eine Reihe von Maßnahmen getroffen wird; weist erneut darauf hin, dass die Vertragsparteien des UNFCCC tätig werden müssen, wenn die Emissionen des internationalen Flug- bzw. Schiffsverkehrs wirklich mit der gebotenen Streng
e und Dringlichkeit geregelt und begrenzt werden sollen; fordert alle Vertragsparteien auf, im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-O
...[+++]rganisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) einen allgemeinen politischen Rahmen zu erarbeiten, der wirksame Lösungsmöglichkeiten umfasst, und noch vor Ablauf des Jahres 2016 mit entsprechenden Maßnahmen geeignete Zielvorgaben einzuführen, damit die angesichts der angestrebten Begrenzung auf unter 2 °C notwendigen Emissionssenkungen erreicht werden;