Da die in den Risikofinanzierungsbestimmungen der Allgemeinen Gruppenfrei
stellungsverordnung festgelegten Bedingungen, die das Management nach kaufmännischen Grundsätzen und gewinnorientierte Entscheidungen betreffen, unerlässlich sind, um zu gewährleisten, dass die endbegünstigten Unternehmen nach kaufmännischen Gesichtspunkten ausgewählt wer
den, kann in diesen Leitlinien nicht von diesen Bedingungen abgewichen werden, auch
nicht, wenn an der Maßnahme öffentlic ...[+++]he Finanzintermediäre beteiligt sind.