Da kriminelle Organisationen je
doch in zunehmendem Maße über nationale Grenzen hinweg tätig sind und sich die Verzögerungen und Ungleichheiten der europäischen Zusammenar
beit im Justizwesen zunutze machen, und angesichts der Tatsache, daß eine Erweiterung der Europäischen Union bedeutende Veränderungen an den Außengrenzen nach sich ziehen und zu einer Vervielfältigung der Kulturen, Normen und Vorgehensweisen im Bereich der Strafverfolgung führen wird (politische Richtlinie 5), erscheint es notwendig, auch zu diese
...[+++]n institutionellen Fragen Stellung zu beziehen.