B. Werbeaufwand ist nicht zulässig, da derartige Aufwendungen nicht für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag anfallen. 10.2.2 Erträge des abgelaufenen Geschäftsjahres, die erst im Folgejahr zu einer Einnahme führen (= Erzielte Erträge) Zinsen (beim Darlehensgeber); Mieten und Pachten (bei dem Vermieter); 10.3 Rechnungsabgrenzungsposten (passiv) (Bilanzklassen 492 und 493) Hier sind u.a. folgende Posten auszuweisen: 10.3.1 Über den Bilanzstichtag hinaus vereinnahmte Erträge (= Vorzutragende Erträge) Erhaltene Zinsen (beim Darlehensgeber); Mieten und Pachten (bei dem Vermieter); Aufwandszuschüsse; Dotationen; 10.3.2 Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres, die erst im Folgejahr zu einer Ausgabe führen (= Anzurechnende
...[+++] Aufwendungen) Zinsen (beim Darlehensnehmer); Erhaltene Mieten und Pachten (bei Mieter); Versicherungsprämien; 11. Ergebnisrechnung: Aufwendungen 11.1 Rohstoffe, Handelswaren und Unterlieferanten (Bilanzklasse 60) Im Materialaufwand wird der im Rahmen des Produktions- bzw. Dienstleistungsprozesses benötigte Materialverbrauch bzw. Materialeinsatz verrechnet.