Die Wahrung der Grundrechte wird sichergestellt, indem für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache die Verpflichtung festgelegt wird, eine Grundrechtsstrategie zu verfolgen und hierfür ein Konsultationsforum für Grundrechte einzurichten, einen Grundrechtsbeauftrag
ten mit erweitertem Mandat vorzusehen und ein Beschwerdeverfahren einzuführen, das jeder Person, die die Auffassung vertritt, dass ihre Grundrechte aufgrund von Maßnahmen der Agentur verletzt wurden, oder jedem Dr
itten, der im Namen einer solchen P ...[+++]erson handelt, ermöglicht, bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Beschwerde einzulegen.