« [der Mandatträger, dessen letzte Bewertung nac
h Beendigung seines Mandats den Vermerk " sehr günstig" angibt, wird vorbehaltlich seines E
inverständnisses in dieser Stelle verlängert». und diese Bestimmung wurde in dem vorerwähnten Gutachten 39.733/2 über den Entwurf, der diese Bestimmung enthält, nicht kritisiert, aber die besagte Bewertung war diejenige, die aufgrund des einschlägigen gemeinen Rechts und nicht durch die neue Regierung gegeben wurde einerseits, und vor allem erfolgte sie nicht wie in dem vorliegenden Fall aufgrund
...[+++]eines Systems, das auf der Anforderung eines durch ein Zeugnis sanktionierten hohen Ausbildungsniveaus beruht, anderseits (41).