Es sollte festgelegt werden, dass für Begünstigte bei mehrjährigen Vorhaben, die im Rahmen von gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates genehmigten Entwicklung
sprogrammen für den ländlichen Raum begonnen wurden und für die Cross-Complia
nce-Verpflichtungen bestehen, das neue Kontrollsystem und die neuen Verwaltungssanktionen Anwendung finden, um für die nationalen Behörden, die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen zuständig sind, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Verfahren zu ver
...[+++]einfachen.