34. stellt fest, dass bei den Ausgabe
n für die ländliche Entwicklung nur wenige Berichtigungen vorgenommen wurden, seit diese Politik 2000 in Kraft getreten ist; ist besorgt über die Schlussfolgerungen des Rechnungshofes, dass "es für die Ausgaben
zur Entwicklung des ländlichen Raums kein gemeinsames Kontrollsystem gibt", dass "mehrere Bescheinigende Stellen sich hinsichtlich dieser Ausgaben beunruhigt zeigen" und dass "die Standards für "Produktionsverfahren der guten landwirtschaftlichen Praxis" unzulänglich definiert oder nicht üb
...[+++]erprüfbar sind"; fordert die Kommission auf, die Kontrollsysteme für die Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums klarer zu fassen und zu verschärfen ;