Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, würden die
EU und die USA den Luftfahrtunternehmen der jeweils anderen Vertragspartei zusätzliche Rechte für Verkehrsdienste zwischen ihren Gebieten und Drittländern gewähren, und Marktzutrittsschranken für Luftfahrtunternehmen aus Drittländern, die im Eigentum und unter der Kontrolle von Staatsangehörigen der jeweils anderen Partei stehen, würden beseitigt. Außerdem würde die EU entsprechende Regelungen treffen, die es Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten ermöglichen, Mehrheitsbete
...[+++]iligungen an EU‑Luftfahrtunternehmen zu erwerben und diese zu kontrollieren.