In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung jedoch weiterhin beabsichtigt, seine Option der neuen wallonischen Ost-West-Bahntrasse von Grenze zu Grenze nicht au
fzugeben; dass die vorliegende Revision des Sektorenplans die Möglichkeit bietet, in den Grenzen der Karte 46/4S einen Reserveumkreis einzutragen, durch die Verläng
erung im Norden des bereits durch den Erlass vom 27. Mai 2004 eingetragenen Reserveumkreises einerseits und die Bildung eines neuen Reserveumkreises, der einen Teil des geplanten Anschluss
es an die ...[+++]Eisenbahn Linie 124 in der von Infrabel vorgeschlagenen Konfiguration benutzt, anderseits;