Ärzte, die vollständig arbeitsunfähig bleiben, können die Sozialvorteile weiterhin
genießen für jedes Jahr, in dem sie arbeitsunfähig bleiben, vorausgesetzt, dass sie die Vereinbarung nicht geweigert haben in dem Jahr, in dem die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, od
er - in Ermangelung einer Vereinbarung im Jahr des Entstehens der Arbe
itsunfähigkeit - im letzten Jahr, in dem eine Ve
reinbarung in ...[+++]ihrer Region in Kraft getreten war;