1. stellt fest, dass der Aktionsrahmen für Finanzdienstleistungen, bei dem 39 von insgesamt 42 Maßnahmen bereits angenommen worden sind, vor allem
in Bezug auf seine legislativen Vorschläge als Erfolg angesehen wird; stellt jedoch fest, dass es aufgrund der Tatsache, dass viele Dur
chführungsmaßnahmen noch nicht angenommen worden sind, die Umsetzungsfristen noch nicht abgelaufen sind und die Umsetzung in einzelstaatliches Recht noch nicht stattgefunden hat, zu früh erscheint, ein endgültiges Urteil abzugeben; schlägt vor, dass die Ko
...[+++]mmission nach erfolgter Umsetzung eine umfassende und öffentliche Beurteilung des derzeitigen Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen in Bezug auf dessen Effizienz durchführt;