(6c) Unter ordnungsgemäßer B
erücksichtigung der laufenden Bewertungen in den Ländern außerhalb der Union, in denen gemeinsame Operationen durchgeführt werden, sollte die EBWE dazu aufgefordert werden, ihre Zusammenarbeit mit den übrigen europäischen Finanzinstituten mithilfe von Vereinbarungen auszubauen, wie z. B. der Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung über ihre Zusammenarbeit außerhalb der Europäischen Union, die es den Banken ermöglicht, sich gegenseitig zu ergänzen, indem sie ihr
...[+++]e jeweiligen Wettbewerbsvorteile einsetzen.