26. unterstreicht, dass die Länder, die in den G
enuss des Programms kommen, die Einhaltung der demokratischen Prinzipien und der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Mädchen, garantieren müssen, was ein Schlüsselelement für die Zusammenarbeit mit Europa darstellt; die Kommission muss die strikte Einhaltung dieser Rechte sorgfältig im Auge behalten und ihm über diesen Aspekt regelmäßig Beri
cht erstatten; sie darf ferner nicht zögern, gegebenenfalls Aussetzungsbeschlüsse gegenüb
er einem bestimmten ...[+++]Land vorzuschlagen;