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a.„Andere indigene Gemeinschaften“ in unabhängigen Staaten lebende Gemeinschaften, die aufgrund ihrer Abstammung von d
en Völkern, die das Land oder die geografische Region, zu der das Land gehört, zum Zeitpunkt der Eroberung
oder Kolonialisierung
oder zum Zeitpunkt der Festlegung der derzeitigen Staatsgrenzen bevölkert haben, als indigen angesehen werden und die, ungeachtet ihres Rechtsstatus, nach wie vor einige ihrer
oder alle ihre ursprünglichen sozialen, wirtschaftlic
...[+++]hen, kulturellen und politischen Strukturen beibehalten haben.