28. begrüßt die kürzlich erfolgte Einigung auf die vierte Richtlinie über die Bekämpfung der Geldwäsche und unterstützt den offensiven Einsatz aller innerhalb der neuen Rechtsvorschrift vorgesehenen Mittel, um dieses Problem in den Griff zu bekommen; fordert die Kommission auf, die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche
laufend zu prüfen, damit sie ausreichen, um die Korruption im Sport zu bekämpfen, und damit die in der EU eingetragenen Leitungsorgane d
es Sports und deren Offizielle ...[+++] in ausreichendem Maße kontrolliert werden;