Was das immer wieder vorgebrachte Argument
anbelangt, dass die kürzlich erfolgte Änderung des Wechselkurses zwischen USD und Euro zu einem beträchtlichen Anstieg des Preises von PET-Einfuhren geführt habe und der Wirtschaftszweig der Union daher keinen Schutz durch handelspolitische Schutzmaßnahmen mehr benötige, so ist anzumerken, dass bei Antisubventionsuntersuchungen normalerweise keine nach dem UZ eingetretenen Entwicklungen berücksichtigt werden; es sei denn, es kann unter außergewöhnlichen Umständen unter anderem nachgewiesen werden, dass die Entwicklungen von dauerhaftem Charakter sind und zu einer deutlichen Änderung der im jewe
...[+++]iligen Fall getroffenen Feststellungen führen.