29. vertritt weiterhin die Auffa
ssung, dass bei den künftigen Mehrjahresplänen Fortschritte im Bereich der Wiederherstellung und Erhaltung von Fischbeständen in einem Umfang, der oberhalb des Niveaus liegt, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, erzielt werden müssen, zu de
nen auch ein vorher festgelegter Zeitplan, ein Mechanismus für die Bestandserhaltung, um die Schutzbestimmungen zu aktivieren, ein Mechanismus z
ur Anpassung an die Änderungen im Hinbli ...[+++]ck auf die wissenschaftlichen Gutachten sowie eine Revisionsklausel gehören;