I
n Bezug auf künftige Maßnahmen kann festgestellt werden, dass sich die Kommission im Rahmen der Erklärung aktiv mit der Ermittlung künftiger
Maßnahmen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, befasst und weiterhin an Vorschlägen arbeitet, die bei der Bekämpfung des Terrorismus von zusätzlichem Nutzen sein können (z. B. künftige Mitteilung
über die Schaffung einer Europäischen Informationspolitik für Strafvollzugsbehörden oder ein Vorschlag für die Errichtung eines Europäischen Registers über
...[+++]Verurteilungen und Ausschlüsse).