(9) Die im 6. UAP geforderte, wirkungsvolle Entwicklung und Durchführung der Umweltpol
itik kann nur durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: Förderung vorbildlicher Praxis oder von Demonstrations
maßnahmen und -projekten zur Entwicklung oder Durchführung der Umweltpolitik der Gemeinschaft, Demonstration innovativer politischer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente, Konsolidierung der Wissensbasis, Aufbau von Durchführungskapazitäten, Förderung guter Verwaltungspraxis, Unterstützung der Vernetzung, des gegenseitigen Lernens und des Austauschs vorbildlicher Praktiken und Verbesserung
...[+++] der Verbreitung von Informationen sowie Sensibilisierung und Kommunikation.