- Zur weiteren Vereinfachung der Fusio
nskontrollverfahren könnte die Kommission ermächtigt werden, bestimmte Gruppen von Zusammenschlüssen, die in der Regel wettbewerbsrec
htlich unbedenklich sind (z. B. Zusammenschlüsse, bei denen zwischen den beteiligten Unternehmen keine horizontalen oder vertikalen Beziehung
en bestehen und die zurzeit nach einem vereinfachten Verfahrens behandelt werden), von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung
...[+++] freizustellen.