8. Die Gewährleistung, dass Abwicklungspläne durch das Regelwerk verbindlich vorgeschrieben werden. Abwicklungspläne sollten eine umfassende Selbstbewertung des Instituts und Details über eine ausgewogene Verteilung von
Vermögenswerten und Kapital enthalten, wobei Mittel, die von Tochtergesellschaften und Zweigstellen auf andere Unternehmensteile übertragen wurden, wieder
beigetrieben werden können, sowie eine Ausweisung von Teilungsplänen, die eine Abtrennung von eigenständiger Geschäftsbereiche ermöglichen, insbesondere derer, die lebenswicht
ige Infras ...[+++]trukturen bereitstellen wie Zahlungsdienste.