In seiner Antwort auf die vom Court of Appeal vorgelegte Frage ruft der Gerichtshof in Erinnerung, dass ein Inhaber einer Marke die Benutzung eines seiner Marke ähnlichen Zeich
ens verbieten kann, wenn vier Voraussetzungen vorliegen: Die Benutzung muss im geschäftlichen Verkehr stattfinden, sie muss ohne die Zustimmung
des Markeninhabers erfolgen, sie muss für Waren oder Dienstleistungen erfolgen, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen wurde, und sie muss die Hauptfunktion der Marke, den Verbrauchern die Herku
...[+++]nft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, weil für das Publikum eine Verwechslungsgefahr besteht.