12. erwartet, dass die bevorstehenden, für den 28. November 2010 geplanten Wahlen unter uneingeschränkter Beachtung der internationalen Standards durchgeführt werden, und weist alle zuständigen Stellen darauf hin, dass die Kampagne im Vorfeld der Wahlen allen politischen Kräften die gleichen Möglichkeiten bieten muss; erwartet, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen,
dass die im Ausland lebenden moldauischen Bürger ihr Wahlrecht ausüben können, und stellt fest, dass die de facto amtierenden Behörden in der separatistischen Region Transnistrien kein Recht haben, die Teilnahme der moldauischen
Bürger ...[+++] an den Wahlen zu behindern;