In der Schlussakte der Konferenz, auf der der Vertra
g über den Beitritt Kroatiens abgefasst wurde, wurde festgehalten, dass die Hohen Vertragsparteien eine politische Einigung über einige Anpassungen der Rechtsakte der Organe erzielt haben, die aufgrund des Beitritts erforderlich geworden sind, und den Rat und die K
ommission ersuchen, diese Anpassungen vor dem Beitritt anzunehmen, wobei erforderlichenfalls eine Ergänzung und Aktualisierung erfolgt, um der Weiterentwicklung des Unionsrechts Rec
...[+++]hnung zu tragen.