101. bedauert,
dass die Gewalt in Darfur immer noch nicht unter Kontrolle gebracht wurde und die sudanesische Regierung nicht für ihre wiederholte Nichtbefolgung internationaler Forderungen und fehlenden Schutz ihrer Bürger vor Gewalt zur Verantwortung gezogen wurde; begrüßt jedoch gleichzeitig die jüngsten Anklageerhebungen des Internationalen Strafgerichtshofes; bedauert, dass die EU im Z
usammenhang mit der Krise in Darfur und um die sudanesische Regierung d
avon zu überzeugen, eine ...[+++] internationale Friedenstruppe zuzulassen, nicht mehr unilaterale Maßnahmen ergriffen hat; betont, dass anhaltender diplomatischer Druck erforderlich ist, um der sudanesischen Regierung zu demonstrieren, dass ihren verbalen Zusagen umfassende und nachhaltige Bemühungen zur Eindämmung der Gewalt in Darfur folgen müssen und die internationale Gemeinschaft vom Sudan k
eine weitere Vernachlässigung der Zusagen und der Verantwortung für den Schutz s
einer Bürger akzeptieren wird; fordert den Rat auf, bei Nichtbefolgung der Forderungen der internationalen Gemeinschaft
einen Plan über besondere, zielgerichtete Sanktionen gegen das Regime in Khartum zu verabschieden; fordert die EU nachdrücklich auf,
einen Beitrag zu
einer internationalen friedenserhaltenden Truppe und zur Durchsetzung
einer Flugverbotszone über Darfur zu leisten (und andere unter Druck zu setzen, damit auch sie
einen Beitrag leisten) und zu gewährleisten, dass die Afrikanische Union angemessene Mittel und Unterstützung erhält, damit sie ihr Mandat ausüben kann; fordert die EU auf, auf
eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Tschad mit
einem starken Mandat für den Schutz der Zivilbevölkerung zu drängen; drängt die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Bevölkerung Darfurs wirksam vor
einer humanitären Katastrophe zu schützen;