Es wäre nicht angemessen, Sanktionen gegen Verbraucher zu verhängen, die nicht in der Lage sind , bestimmte Informationen oder Beurteilungen bereitzustellen, oder entschieden haben, den Antra
g auf Gewährung des Kredits nicht weiterzuverfolgen; die Mitgliedstaaten sollten jedoch Sanktionen vorsehen können, wenn Verbraucher zur Erlangung einer positiven Beurteilung ihrer Kreditwürdigkeit bewusst unvollständige oder unrichtige Informationen bereitstellen, insbesondere weil eine vollständige und wahrheitsgemäße Auskunft eine negative Beurteilung ihrer Kreditwürdigkeit zur Folge hätte, und sie anschließend nicht in der Lage sind, die Vertrag
...[+++]sbedingungen zu erfüllen .