(28) Es ist wichtig, auf dem Gebiet der Liquidation der Versicheru
ngsunternehmen eine Koordinierung auf Gemeinschaftsebene zu erreichen.
Bereits jetzt ist es von wesentlicher Bedeutung vorzusehen, daß im Falle der Liquidation eines Versicherungsunternehmens das in
jedem Mitgliedstaat existierende Schutzsystem eine Gleichbehandlung aller Anspruchsberechtigten gewährleistet, ohne daß ein Unterschied hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit oder hinsichtlich der Art und Weise d
...[+++]es Eingehens der Verpflichtung gemacht wird.