4. begrüßt die im
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthaltene Klausel über die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Irak hinsichtlich des Beitritts des Irak zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs; hebt hervor, dass die EU dem Irak in Bezug auf die Ratifizierung des Römischen Statuts und den Beitritt dazu sowie bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsstandards und -instrumente schnellstmöglich maximale Unterstützung leisten muss und dass es sich hierbei um eine Angelegenheit oberster Priorität handelt; begrüßt diesbezüglich die im
Partnerschafts- und ...[+++]class=yellow3>Kooperationsabkommen enthaltene Klausel über die Zusammenarbeit bei der Förderung und beim wirksamen Schutz der Menschenrechte im Irak, mit dem Vorbehalt, dass Versäumnisse des Iraks in Bezug auf den Schutz, die Stärkung und die Achtung der Menschenrechte sich negativ auf die Programme für die Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Entwicklung auswirken; hebt hervor, dass stets eine strikte Konditionalität nach dem Grundsatz „Mehr für mehr“ gelten und stärker verdeutlicht werden muss, dass wesentliche Fortschritte im Bereich Menschenrechte im Irak ausschlaggebend sind; begrüßt die Zusage der irakischen Regierung, sich für einen wirksamen Dialog mit der Zivilgesellschaft und deren wirksame Einbeziehung einzusetzen;