9. begrüßt die Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten innovative Wege zur Bereitstellung von Investitionen für Infrastrukturvorhaben in Europa und für Innovationsförderung zu untersuchen; nimmt die Anmerkungen der EIB vom 23. September 2010 in ihrem „Bericht über die eingeleiteten Schritte in Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments“ in Bezug auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kenntnis, den im Rahmen der Finanzinstrumente für die Mobilisierung von Finanzmitteln vorgesehenen Mittel des EU-Haushaltsplans um 10 oder 20 % aufzustocken; erkennt die Notwendigkeit an, Investitionen der öffentlichen Hand durch Finanzierungen des privaten Sektors, wo dies möglich ist, zu ergänzen und zu verstärken, i
...[+++]st sich jedoch dessen bewusst, dass die Instrumente mit besonderer Zweckbestimmung zur Finanzierung von Projekten zu einer Erhöhung der außerbilanziellen Verbindlichkeiten sowie zu höheren Kapitalkosten für die EU-Organe, die Europäische Union oder Mitgliedstaaten führen können; ist der Auffassung, dass solche Maßnahmen vollkommen transparent und von angemessenen Investitionsrichtlinien, einem Risikomanagement, Obergrenzen der Schuldenaufnahme und Aufsichts- und Kotrollverfahren begleitet sein sollten, die alle in einem demokratischen und kontrollierbaren Verfahren eingeführt werden;