In Erwägung, dass die Massnahmen im Bereich angeme
ssener Vorkehrungen unentbehrlich sind, um auch den Anspruch von Personen mit Behinderung auf Sicherheit zu gewährleisten, und in Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation Sicherheit wie folgt umschreibt: Zustand, in dem die Gefahren und die Umstände, die Körperschäden, psychische Schäden, Materialschäden verurs
achen können, unter Kontrolle gehalten werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der einzelnen Bürgerinnen und Bürger und der Gesellschaft aufrech
...[+++]tzuerhalten.