fordert den Rat (Auswärtige Angelegenheiten) und die VP/HR auf, dafür zu sorgen, dass die Strategien und Maßnahmen der EU zum Schutz des humanitären Völkerrechts auf kohärente und wirksame Weise ausgearbeitet
werden und dass die Durchsetzung der Leitlinien über das humanitäre Völkerrecht in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gruppe „Völkerrecht“ des Rates fällt, in der der Ratsvorsitz den Vors
itz führt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass „die zuständigen Arbeitsgruppen des Rates“ gemäß den EU-Leit
linien ver ...[+++]pflichtet sind, Situationen, in denen das humanitäre Völkerrecht zur Anwendung gelangen könnte, zu überwachen und in solchen Fällen Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts zu empfehlen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, bezüglich der Anwendung der Leitlinien in spezifischen Konfliktsituationen ausführlicher Bericht zu erstatten, insbesondere im Jahresbericht der EU über Menschenrechte und Demokratie.