Angesichts des geschätzten Schutzpotentials von Maßnahmen, die ergänzend auf der Grundlage der geltenden Richtlinie ergriffen werden können, vertritt die Kommission die Ansicht, dass der
vorliegende Bericht noch keine Änderungsvorschläge für die Richtlinie
rechtfertigt, dass jedoch im Zusammenhang mit einem einheitlichen Paket rechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Piraterie in all ihren Erscheinungsformen eine Revision der Richtlinie in Betr
acht gezogen werden ...[+++]könnte.